
Beglaubigte Fachübersetzungen
Deutsch–Polnisch
— online, bequem von zu Hause aus.
Bedienungsanleitungen, technische Datenblätter, Homologationen, DIN/ISO-Normen, Kfz-Dokumente und Behördenpapiere — übersetzt von einer vereidigten Fachübersetzerin (Justizministerium-Liste). Angebot in 30 Sekunden, qualifizierte e-Signatur, Lieferung noch am selben Tag.
Vier Schritte — ohne Ihr Zuhause zu verlassen
Wir arbeiten nach dem polnischen Gesetz über den Beruf des vereidigten Übersetzers vom 25. November 2004. Jede Übersetzung wird persönlich von der im Justizministerium eingetragenen vereidigten Übersetzerin geprüft und beglaubigt. Maschinelle Übersetzungswerkzeuge dienen ausschließlich als Hilfsmittel — die rechtliche und fachliche Verantwortung liegt bei der Übersetzerin.
- 01
Einfügen oder hochladen
Im Formular fügen Sie den Text ein oder laden einen Scan/PDF hoch. Das System berechnet automatisch die Normseiten und nennt den Bruttopreis. Es wird nichts gesendet, bis Sie bestätigen.
- 02
Angebot annehmen
Sie erhalten per E-Mail eine Zusammenfassung mit Termin und Preis. Sie zahlen online (BLIK / Karte / Überweisung). Daten unterliegen einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung (DSGVO Art. 28) und dem Berufsgeheimnis.
- 03
Übersetzerin arbeitet
Eine Vorübersetzung entsteht mit Hilfe eines sicheren MT-Werkzeugs im EWR (Azure OpenAI, EU-Region). Daten gelangen nicht in öffentliche Modelle oder ins Training.
- 04
Prüfung und Beglaubigung
Die vereidigte Übersetzerin prüft den Text Satz für Satz, korrigiert, signiert mit qualifizierter elektronischer Signatur und trägt ihn ins Repertorium ein. Die PDF/A-Datei erhalten Sie per E-Mail.
Die elektronische Form (mit qualifizierter elektronischer Signatur) hat dieselbe Rechtskraft wie die Papierform — Art. 18 Abs. 1a des Gesetzes. Falls eine Behörde die Papierform verlangt, versenden wir das Original per Kurier.
Ein Preis, beide Richtungen
Eine Normseite umfasst 1125 Zeichen mit Leerzeichen des übersetzten Textes — gemäß Verordnung des polnischen Justizministers vom 24. Januar 2005. Jede angefangene Seite zählt voll.
Konsekutiv- oder Begleitdolmetschen — Geschäftsmeetings, Verhandlungen, Konferenzen.
Mit Bescheinigung des vereidigten Übersetzers — Gerichtsverhandlung, Behörde, Notar.
Medizin, Recht, Technik, Finanzen.
Ausschließlich durch die Übersetzerin, ohne KI-Werkzeuge.
Bis 12 Stunden an Werktagen (Mo–Fr).
Bis 3 Stunden, auch sonntags und an Feiertagen.
Rechnung wird automatisch nach Zahlungseingang ausgestellt. Anbieter ist von der Mehrwertsteuer gemäß § 113 Abs. 1 des polnischen Umsatzsteuergesetzes befreit. Amtliche Sätze für Aufträge von Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei werden gesetzlich angewandt.

Preis in 30 Sekunden

mgr Krystyna Rudnicka
Vereidigte Übersetzerin für die deutsche Sprache mit technischer Fachspezialisierung — Maschinen, Automotive, IT und Industrie. Eingetragen in die Liste des polnischen Justizministers unter der Nummer TP/0000/00. Beglaubigte Übersetzungen nach dem Gesetz vom 25. November 2004.
Eintrag im polnischen Justizministerium überprüfen →Spezialisierung
- • Personenstandsurkunden
- • Arbeitsbescheinigungen, Diplome, Beiblätter
- • Fahrzeugdokumente (Brief, Schein, KBA)
- • Urteile, Beschlüsse, Klagen
- • Handels- und Arbeitsverträge
- • Firmendokumentation (KRS, HR)
- • Medizinische Dokumente (Entlassungsberichte, Rezepte)
- • Bank- und Steuerdokumente
Berufsethische Grundsätze
Unparteilichkeit, Sorgfalt und absolute Verschwiegenheit (Art. 14 des Gesetzes). Jeder Auftrag wird im Repertorium der Übersetzerin eingetragen (Art. 17). Die Beglaubigungsformel entspricht Art. 18, mit deutlichem Hinweis, ob die Übersetzung aus dem Original oder einer Kopie erstellt wurde und ob im Vorbereitungsprozess ein MT-Werkzeug eingesetzt wurde.

Häufig gestellte Fragen
Lieber anrufen oder schreiben?
Am schnellsten geht es über das Angebotsformular — Seiten werden automatisch gezählt, Verlauf gespeichert, Rechnung erstellt. Aber wenn Sie es klassisch bevorzugen:
Dolmetschen
Geschäftstreffen, Verhandlungen, Konferenzen, Gerichtsverhandlungen — in Polen und Deutschland. Kontaktieren Sie mich über das Formular — Betreff »Dolmetschen / Interpretation«.
Nummer im Justizministerium: TP/0000/00